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kruegi67
Vertragsrecht und Interim Management
Ist die Geschäftsbeziehung zwischen Interim Manager und Kunde rechtlich gesehen ein Auftrag oder ein Werkvertrag? Antwort auf diese Frage gab der Jurist Dr. Karl Mumelter von Schwärzler Rechtsanwälte anlässlich der 1. Mitgliederversammlung von Rheintal Interim.
Der Vortrag sowie die Jahresberichte des Verbandes sind im Mitgliederbereich zu finden.